Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein rechtsverbindliches Vertragsdokument zwischen dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem Verarbeiter in schriftlicher oder elektronischer Form abgeschlossen werden muss. Es regelt die Besonderheiten der Datenverarbeitung – wie Umfang und Zweck – sowie die Beziehung zwischen dem Verantwortlichen und dem Verarbeiter.